Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen für Tickets und Hospitality-Leistungen
Swiss Ice Hockey Federation - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen regeln den Erwerb und die Nutzung von:
- Arena-Tickets, die zum Zutritt zur jeweiligen Arena/Stadion ohne VIP-Leistungen berechtigen („Ticket/Tickets“), sowie Hospitality-Leistungen, die zusätzlich den Zugang zu einem Hospitality-/VIP-Bereich ermöglichen und in der Regel mit einem VIP-Ticket („VIP-Tickets“) verbunden sind.
- Die Bedingungen gelten für die/den Ticketkäuferin/-käufer bzw. die/den Veranstaltungsbesucherin/-besucher (zusammen „Besucher“).
Mit der Bestellung von Tickets, und gegebenenfalls zusätzlich VIP-Tickets, akzeptiert der Besucher, an die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bedingungen, Konditionen und Reglemente, inklusive der Arenaordnung („Bedingungen“) gebunden zu sein.
Für die Vertragsbeziehung gilt Schweizer Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Glattbrugg („Gerichtsstand“).
TICKETING
Der Besucher verpflichtet sich, die nachstehenden Bedingungen zu akzeptieren und einzuhalten:
1. Zutrittsberechtigung: Jegliche Nutzung von Tickets, und ggf. VIP-Tickets, für Spiele der Swiss Ice Hockey Federation („Veranstaltung“) und der Zutritt zur Arena, und ggf. zum VIP-Bereich, unterliegen den vorliegenden Bedingungen, die vom Internationalen Eishockeyverband („IIHF“), Brandschenkenstrasse 50, 8002 Zürich, dem Organisator für die Veranstaltung („SIHF“), dem Arenaeigentümer und/oder den lokalen Entscheidungsträger (zusammen die „Entscheidungsträger“) festgelegt werden können.
Mit dem Abschluss des Ticketkaufvertrages erwirbt die/der Ticketkäuferin/-käufer den Anspruch auf einen Platz an der betreffenden Veranstaltung pro ausgewähltes Spiel und in der erwählten Platzkategorie. Jeder, der Tickets erwirbt oder nutzt, gilt als mit den vorliegenden Bedingungen einverstanden.
2. Zusätzlich zu anderen verfügbaren Rechtsmitteln haben die Entscheidungsträger das Recht, Tickets zu annullieren und/oder deren Rückgabe zu verlangen und/oder einer Person den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern oder sie aus der Arena zu verweisen, wenn sie gegen die vorliegenden Bedingungen verstösst, ohne dass eine Rückerstattung erfolgt. Weitere rechtliche Schritte aller Art (Arenaverbot, Strafanzeige, Schadenersatz, etc.) bleiben vorbehalten.
3. Den Besuchern ist es untersagt Töne, Bilder, Beschreibungen oder Ergebnisse der Veranstaltung ganz oder teilweise aufzuzeichnen, zu übertragen oder auf andere Weise über das Internet oder andere Medien zu verbreiten, sei es zu kommerziellen oder anderen Zwecken. Ebenso ist es untersagt, andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen. Es ist verboten, in Stadien, in denen ein Spiel der Veranstaltung ausgetragen wird, Ausrüstungsgegenstände oder Geräte mitzunehmen, die hauptsächlich zu den oben genannten Zwecken hergestellt wurden (mit Ausnahme von Mobiltelefonen, sofern das Telefon nur für persönliche und private Anrufe verwendet wird).
4. Erwerb von Tickets für weitere Personen: Erwirbt der Ticketkäufer Tickets nicht nur für sich selbst, sondern für weitere Personen muss der Ticketkäufer die Weiterleitung der Inhalte dieser Geschäftsbedingungen an den betreffenden Ticketinhaber sicherstellen. Die Geschäftsbedingungen sind damit für alle Besucher anwendbar, d.h. für den betreffenden Ticketinhaber ebenso wie für den Ticketkäufer.
5. Übertragbarkeit der Tickets: Tickets dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Swiss Ice Hockey Federation nicht für Werbung, Verkaufsförderung oder andere kommerzielle Zwecke verwendet werden. Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht abschliessend, den Einsatz von Verkaufsangeboten, der Verwendung als Prämie, Werbegeschenk oder Preis in einem Wettbewerb oder Gewinnspiel.
6. Sicherheitskontrolle: Im Interesse der Sicherheit und des ordnungsgemässen und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung sind alle Besucher auf Verlangen der Entscheidungsträger verpflichtet, bei der Identitätsfeststellung, der Durchsuchung persönlicher Gegenstände, der Beschlagnahme verbotener Gegenstände und/oder bei Personenkontrollen zu kooperieren.
7. Verhalten während der Veranstaltung: Der Besucher erklärt sich mit den Sicherheits- und Durchführungsvorschriften sowie mit der Arenaordnung des Austragungsortes einverstanden. Speziell hingewiesen wird auf folgende Vorschriften:
- Gewalttätigkeit und Vandalismus sind verboten.
- Jegliche Form von körperlicher, verbaler oder nonverbaler sexueller Belästigung, Diskriminierung, Übergriffen oder Missbrauch wird nicht toleriert. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bei entsprechenden Vorfällen Personen von der Veranstaltung auszuschliessen und Strafanzeige zu erstatten. Es gilt das Schweizer Strafgesetzbuch, insbesondere die einschlägigen Bestimmungen zu sexueller Integrität und Diskriminierung (Art. 187 ff. StGB).
- Das Werfen von Gegenständen ist verboten.
- Gemäss Art. 1 des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen gelten die Austragungsorte der Veranstaltung als öffentlich zugänglicher Raum. Das Rauchen ist gemäss Art. 2 des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen in der ganzen Arena untersagt.
- Das Mitbringen und Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ist verboten.
Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass sie/er bei Nichteinhaltung bzw. Verstössen dieser Vorschriften von der Veranstaltung entschädigungslos ausgeschlossen werden kann. Personalien von Zuschauern, welche die vorliegenden Bedingungen, inkl. der Arenaordnung, missachten oder sich den Weisungen der Sicherheitsdienste widersetzen, können durch den Sicherheitsdienst festgestellt werden. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen zur Aufnahme der Personalien oder bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.
Im Fall von Sicherheitsvorfällen, die die Identifikation von betroffenen Personen erfordern, behalten sich die Entscheidungsträger das Recht vor, relevante personenbezogene Daten zu erheben und auszutauschen. Diese Datenerhebung und dieser Datenaustausch erfolgen unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzgesetze und dienen dem Schutz der Sicherheit und Integrität der Veranstaltung. Durch die Teilnahme an einer Veranstaltung willigt der Besucher ein, dass im Falle von Sicherheitsvorfällen relevante Daten zur Identifizierung erhoben und ausgetauscht werden können.
Es ist verboten, Werbe-, politische oder kommerzielle Artikel jeglicher Art an eine Veranstaltung mitzunehmen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, Banner, Schilder, Handzettel, Give-aways, Symbole und Flugblätter. Die Entscheidungsträger behalten sich das Recht vor, solche Gegenstände am Eingang zu konfiszieren. Darüber hinaus ist es untersagt, jegliche Art von störenden künstlichen Lärmerzeugern in die Arena mitzunehmen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Tröten, Vuvuzelas und Megafone. Die Entscheidungsträger behalten sich das Recht vor, solche Gegenstände am Eingang zu konfiszieren. Personen, die sich an den Spielorten (einschliesslich der unmittelbaren Umgebung der Arena) aufhalten, ist es nicht gestattet, Ambush- und/oder Guerilla-Marketing zu betreiben, kommerzielle oder anstössige Schilder anzubringen, Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen, politisches, Werbe- oder Verkaufsförderungsmaterial zu tragen oder zu verschenken oder sich an anderen Aktivitäten zu beteiligen, die die Entscheidungsträger als gefährlich oder anderweitig unangemessen betrachten.
8. Der Besucher erklärt sich bei der Teilnahme an einer Veranstaltung mit Folgendem einverstanden: (a) der Aufnahme seines Bildes und/oder seiner Stimme mit beliebigen Mitteln (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Audio- und visuelle Aufnahmen durch Fernsehkameras und Fotografen); und (b) der weltweiten kommerziellen und/oder nichtkommerziellen Nutzung seines Bildes mit beliebigen Mitteln und ohne Entschädigung.
9. Ausschluss der Haftung/Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Sachen: Der Aufenthalt in der Arena erfolgt auf eigene Gefahr. Soweit gesetzlich zulässig, schliessen die Entscheidungsträger jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden sowie sonstige Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Durchführung, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung aus. Insbesondere übernehmen die Entscheidungsträger keine weitere Haftung, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf indirekte oder Folgeschäden, entgangenen Genuss oder Reise- oder Unterbringungskosten. Die Entscheidungsträger sind zudem nicht verantwortlich für eine unterbrochene und/oder eingeschränkte Sicht auf die Spiele.
Verstösse gegen die vorliegenden Bedingungen werden mit einem entschädigungslosen Arenaverweis geahndet. Die Entscheidungsträger behalten sich vor, Missachtungen der vorliegenden Bedingungen gerichtlich durchzusetzen und/oder Arena- und/oder Rayonverbote auszusprechen bzw. zu erwirken. Die fehlbaren Personen haften für sämtliche Schäden, die sie verursachen, insbesondere für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für entstandene Kosten wird eine pauschale Umtriebsentschädigung in Rechnung gestellt. In der Arena sind aus Sicherheitsgründen Videoüberwachungskameras installiert.
10. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass er sich im Zusammenhang mit Streitigkeiten bezüglich der Nutzung eines Tickets oder der Teilnahme an der Veranstaltung um eine gütliche Einigung mit den Entscheidungsträgern bemüht und, falls dies nicht möglich ist, die Streitigkeit den Gerichten am Gerichtsstand vorlegt.
11. Rücktrittsrecht (bspw. bei einer Absage eines Spiels): Tickets können bei folgenden Ereignissen:
- Krankheit
- Nichterscheinen des Besuchers
- Nichterscheinen der Mannschaften
- Seuchen und/oder pandemiebedingten Ausfällen
- Cybervorfällen z.B. i.V.m. einem IT-Ausfall
- Krieg jeglicher Art weltweit
- Terrorismus und/oder Attentate ausserhalb des Austragungslandes, sofern davon nicht eines der teilnehmenden Teams betroffen ist und an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann
nicht zurückgegeben werden; es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des Kaufpreises.
Wird die Veranstaltung aufgrund eines anderen Umstandes abgesagt oder abgebrochen, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt wie Streiks, behördliche Beschränkungen oder Verbote und Ähnliches), und wird die Veranstaltung nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt, wird der Ticketpreis abzüglich einer sachlich gerechtfertigten Aufwandsgebühr sowie einer allfälligen Servicegebühr, Zahl- und Versandgebühren zurückerstattet, es sei denn, eine Rückerstattung ist ausdrücklich gemäss dem voranstehenden Passus ausgeschlossen.
12. Datenschutz und Datennutzung: In Verbindung mit dem Kauf von Tickets und/oder VIP-Tickets für die Veranstaltung können personenbezogene Daten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Name, Kontaktinformationen (z. B. E-Mail-Adresse, Handynummer), Wohnsitzland, Postleitzahl, Geburtsdatum, Geschlecht, Einzelheiten zum Ticketkauf und Marketingpräferenzen, vom Ticketing-Anbieter und/oder der SIHF erfasst werden.
Diese Daten werden für die Ticketbearbeitung, die Sicherheit, den Kundensupport und gegebenenfalls für Marketing- und Analysezwecke verwendet. Wenn der Besucher seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat, werden die Daten sicher an die SIHF übermittelt, um Nachrichten, Angebote und Aktualisierungen der SIHF zu künftigen SIHF-Spielen und -Veranstaltungen zu versenden und Zuschaueranalysen durchzuführen (z. B. geografische und transaktionsbezogene Einblicke).
Betroffene Personen haben das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, Zugang zu ihren Daten zu verlangen oder andere Rechte in Übereinstimmung mit dem geltenden Datenschutzrecht auszuüben. Weitere Informationen darüber, wie die SIHF personenbezogene Daten verarbeiten und Ihre Privatsphäre schützen, finden Sie in der SIHF-Datenschutzrichtlinie.
Die SIHF verpflichtet sich, personenbezogene Daten zu schützen und sicherzustellen, dass sie sicher und rechtmässig bearbeitet werden.
Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass die vorstehenden Abschnitte den Mindeststandard der Bedingungen auf den Tickets für die Zwecke dieser allgemeinen Geschäftsbedingen darstellen und dass diese Bestimmungen aus Gründen der Praktikabilität möglicherweise gekürzt und/oder in einer anderen Sprache abgefasst werden müssen, wobei jedoch der Zweck dieser Abschnitte beibehalten werden soll.
13. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer Bestimmung ist diese durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
Besondere Geschäftsbedingungen für den Kauf / Erhalt von Hospitality-/VIP-Leistungen
HOSPITALITY
1. Anwendbarkeit: Sämtliche voranstehenden Bedingungen in Bezug auf die Ticket-Holder / Besucher gelten auch soweit anwendbar mutatis mutandis auf den Kauf / Erhalt von Hospitality-/VIP-Leistungen, soweit nicht anderweitig in diesen besonderen Geschäftsbedingen abgewichen wird.
2. Zutrittsberechtigung: Mit dem Abschluss des Hospitality-/VIP-Ticketkaufvertrages, bzw. mit dem Erhalt des VIP-Tickets, z.B. durch eine Sponsoreneinladung, erwirbt/erhält die/der Käuferin/-käufer bzw. der Gast („Hospitality-Gast“) den Anspruch auf den Eintritt in den Hospitality-/VIP-Bereich an der betreffenden Veranstaltung pro ausgewähltes Spiel/Spieltag, inklusive der dazugehörenden Hospitality-/VIP-Leistungen („Hospitality-/VIP-Paket“). Jeder, der Hospitality-/VIP-Leistungen erwirbt oder nutzt, gilt als mit den Bestimmungen dieser besonderen Geschäftsbedingungen für den Verkauf/Erhalt von Hospitality-/VIP-Leistungen sowie den weiteren Bedingungen in Bezug auf den Gebrauch von Tickets (siehe voranstehende Ausführungen) einverstanden.
3. Der Hospitality-Gast erkennt an und akzeptiert, dass:
- Der Zugang zum entsprechenden Hospitality-/VIP-Bereich strikt auf den Spieltag und die von der SIHF angegebene Uhrzeit beschränkt ist.
- Die Hospitality-/VIP-Leistungen mit den während der Veranstaltung geltenden örtlichen Gesetzen in Einklang stehen müssen;
- Die SIHF das Recht hat, den ursprünglich vorgesehenen Hospitality-/VIP-Bereich oder Hospitality-/VIP-Leistungen aus Sicherheitsgründen oder aus anderen wichtigen Gründen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung zu ändern, und der Hospitality-/VIP-Gast dies ausdrücklich akzeptiert, sofern die SIHF ein gleichwertiges Angebot anbietet;
- Der Zugang zu den Orten, an denen Hospitality-/VIP-Leistungen erbracht werden, auf Personen beschränkt ist, die das Recht haben, diese Orte zu betreten.
4. (Keine) Sponsorenrechte: Der Hospitality-Gast erkennt an und akzeptiert, dass der Kauf (bzw. z.B. Erhalt durch Sponsoreneinladungen) von Hospitality-/VIP-Paketen keine Marketing- oder Werberechte in Bezug auf die Veranstaltung, das Spiel oder die SIHF gewährt.
Der Hospitality-Gast darf sich nicht als Sponsor der Veranstaltung, des Spiels oder der SIHF ausgeben oder sich selbst oder seinen Namen in irgendeiner Weise damit in Verbindung bringen.
Der Hospitality-Gast darf vor, während und nach der Veranstaltung das Hospitality-/VIP-Paket oder einen Teil davon nicht für Marketing- oder Werbezwecke verwenden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung als Preis in Wettbewerben, Spielen, Lotterien, Verlosungen oder anderen ähnlichen Aktionen, oder er darf keine Werbe- oder Marketingaktivitäten im Zusammenhang mit der Veranstaltung, dem Spiel oder der SIHF durchführen.
Der Hospitality-Gast hat kein Recht, das offizielle Emblem oder die offiziellen Bezeichnungen der Veranstaltung zu verwenden. Es ist verboten, in der Arena, in der ein Spiel stattfindet, Werbe- oder kommerzielle Artikel jeglicher Art einzuführen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Banner, Schilder, Symbole und Broschüren, wie nachstehend näher beschrieben.
Jegliche Art von Erkennungszeichen des Hospitality-Gastes an den Veranstaltungsorten ist strengstens verboten.